Kosten & Finanzierung

KfW-Förderung 2026 für Niedrigenergiehäuser: Programme, Konditionen, Antrag

Redaktion niedrigenergie-hausbau.de Stand: Wie wir arbeiten

25. März 2026
KfW Förderung 2026 Klimafreundlicher Neubau KfW 297 Effizienzhaus 40 Effizienzhaus 55 Bauförderung

KfW 297/298 im Jahr 2026: Förderstufen Effizienzhaus 55 und 40, Kredite bis 150.000 €, Befristung der EH-55-Stufe, Zinsentwicklung und Antrag Schritt für Schritt.

Die KfW-Neubauförderung hat sich 2026 mehrfach verändert. Seit Dezember 2025 wird wieder das Effizienzhaus 55 gefördert, im März hat die KfW die Zinsen stark gesenkt und im Juli für einen Teil der Programme wieder angehoben. Seit Ende Juli gilt außerdem ein neues Gebäudegesetz. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was für Bauherren jetzt gilt. Alle Angaben haben den Stand vom 11. September 2026, die Quellen stehen am Ende des Artikels.

Kurzüberblick: Die Förderstufen im Programm “Klimafreundlicher Neubau”

Förderstufe Maximaler Kredit je Wohnung Heizung Besonderheiten
Effizienzhaus 55 100.000 € ohne Öl und Gas befristet bis spätestens 31.12.2026, Baugenehmigung muss vor dem Antrag vorliegen
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) 100.000 € ohne Öl, Gas und Biomasse zusätzlich Anforderung an die Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG 150.000 € ohne Öl, Gas und Biomasse zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)

Gefördert wird ausschließlich über zinsgünstige Kredite, einen Tilgungszuschuss gibt es nicht. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es ebenfalls nicht.

Die Programme 297 und 298

Das Programm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” läuft unter zwei Nummern. Programm 297 ist für Wohnungen gedacht, die Sie selbst bewohnen, Programm 298 für Wohnungen, die vermietet werden. Beide Programme fördern den Neubau und den Erstkauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit selbst genutzter und vermieteter Wohnung stellen Sie zwei Anträge. Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder einem Doppelhaus genügt ein Antrag im Programm 297, wenn mindestens die Hälfte der Wohneinheiten selbst genutzt wird. Die Kreditbeträge gelten jeweils pro Wohneinheit.

Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler.

Die Förderstufen im Detail

Effizienzhaus 55: Diese Stufe ist befristet. Sie endet spätestens am 31. Dezember 2026, bei ausgeschöpften Mitteln auch früher. Für die Zinsverbilligung stehen 2025 und 2026 insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Anders als bei den anderen Stufen muss beim Antrag bereits eine Baugenehmigung vorliegen. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen.

Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erreichen. Außerdem darf es über seinen gesamten Lebenszyklus nur so viele Treibhausgase verursachen, wie es das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe “Plus” vorsieht. Das wird mit einer Lebenszyklusanalyse nachgewiesen, ein Zertifikat ist in dieser Stufe aber nicht nötig. Neben Öl und Gas ist auch Biomasse als Wärmeerzeuger ausgeschlossen. Ein Kaminofen, der nicht zur Deckung der Heizlast gebraucht wird, bleibt erlaubt.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Wie die vorige Stufe, zusätzlich mit einem Nachhaltigkeitszertifikat. Dafür steigt der Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohnung. Die Zertifizierung verursacht eigene Kosten und Aufwand. Ob sich die zusätzlichen 50.000 Euro Kredit lohnen, sollten Sie mit Ihrem Energieeffizienz-Experten und Ihrer Bank durchrechnen.

Eine Lüftungsanlage schreibt die KfW in keiner Stufe vor. Bei sehr dichten Gebäuden wird sie trotzdem häufig eingeplant.

Zinsen: Wie sich die Konditionen 2026 entwickelt haben

Zum 2. März 2026 hat die KfW die Zinsen im Programm deutlich gesenkt: auf 0,6 Prozent effektiv für das Effizienzhaus 40 und 1,0 Prozent für das Effizienzhaus 55, jeweils bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Im Juli 2026 hat die KfW die Zinsen für die Effizienzhaus-40-Stufen und für das Programm 296 wieder angehoben. Die Zinsen für das Effizienzhaus 55 blieben unverändert.

Die KfW passt ihre Konditionen regelmäßig an den Kapitalmarkt an. Den für Sie gültigen Zinssatz erfahren Sie bei der Antragstellung über Ihre Hausbank. Werte aus Ratgebern, auch aus diesem, sind deshalb immer nur eine Orientierung.

Was der Zinsvorteil bringt: Ein KfW-Kredit über 100.000 Euro zu 1,0 Prozent kostet bei vollständiger Tilgung in 10 Jahren rund 5.100 Euro Zinsen. Ein gleich aufgebautes Bankdarlehen zu 4,0 Prozent kostet rund 21.500 Euro. Anfang September 2026 lagen die Bauzinsen für 10 Jahre Zinsbindung bei etwa 3,7 bis 4,2 Prozent. Der Vorteil liegt damit bei gut 16.000 Euro. Wie wir das rechnen und warum manche Beispielrechnungen den Vorteil doppelt so hoch ausweisen, erklären wir im Ratgeber Was kostet ein Niedrigenergiehaus 2026?

So beantragen Sie die Förderung: Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor die Zusage vorliegt, verliert die Förderung.

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Ohne eine Expertin oder einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geht nichts. Sie oder er begleitet die Planung, berechnet den Effizienzstandard und stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Binden Sie die Fachperson so früh wie möglich ein, denn Änderungen an der Planung sind vor dem Bauantrag deutlich günstiger als danach.

2. Voraussetzungen klären. Für die Effizienzhaus-55-Stufe brauchen Sie die Baugenehmigung, bevor Sie den Antrag stellen. Für die Stufen mit Effizienzhaus 40 kommt die Lebenszyklusanalyse hinzu, bei QNG außerdem die Zertifizierung.

3. Antrag über die Hausbank stellen, bevor das Vorhaben beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nach den KfW-Regeln üblicherweise nicht als Vorhabenbeginn. Bei Liefer- und Bauverträgen ist die Lage komplizierter. Welche Verträge Sie vor dem Antrag abschließen dürfen und unter welchen Bedingungen, regelt das aktuelle Merkblatt des Programms. Klären Sie das vor der ersten Unterschrift mit Ihrer Bank und Ihrem Energieeffizienz-Experten.

4. Zusage abwarten. Mit dem Bau beginnen Sie erst, wenn die Zusage der KfW bei Ihrer Bank eingegangen ist.

5. Kredit abrufen. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank, in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffristen stehen in Ihrem Kreditvertrag.

6. Bestätigung nach Durchführung. Nach Fertigstellung bestätigt der Energieeffizienz-Experte, dass der geförderte Standard tatsächlich erreicht wurde (BnD). Fehlt diese Bestätigung oder wird der Standard verfehlt, drohen Rückforderungen.

Andere Programme und Kombinationen

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296): Das Programm fördert Neubauten ab Effizienzhaus-55-Niveau ohne QNG, verlangt aber, dass bestimmte Kostengrenzwerte eingehalten werden. Wer günstig und kompakt baut, sollte es prüfen.

Wohneigentum für Familien (KfW 300): Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern und hat Einkommensgrenzen. Für dieselbe Wohnung lässt es sich nicht mit dem Programm 297 kombinieren. Sie müssen sich also für eines entscheiden.

Landes- und Kommunalförderung: Die Programme 297 und 298 lassen sich mit vielen Förderprogrammen der Länder und Kommunen kombinieren. Fragen Sie bei der Förderbank Ihres Bundeslandes und bei Ihrer Gemeinde nach.

Die BAFA-Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Fenster oder Dämmung gelten für die Sanierung bestehender Gebäude, nicht für Neubauten.

Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für die Förderung bedeutet

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des Gebäudeenergiegesetzes. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen sind im Neubau damit rechtlich wieder zulässig.

An der Förderung ändert das nichts: Mit einer fossilen Heizung gibt es keinen Kredit aus dem Programm “Klimafreundlicher Neubau”. Wer mit Gas baut, verzichtet also auf den Zinsvorteil. Außerdem müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen stufenweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, beginnend mit 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.

Fazit

Wer 2026 baut und die Effizienzhaus-55-Stufe nutzen will, sollte nicht warten. Die Stufe ist befristet, das Budget begrenzt, und die Baugenehmigung muss schon beim Antrag vorliegen. Endet die Stufe zum Jahresende, bleibt das Effizienzhaus 40 die Voraussetzung für einen Kredit aus dem Programm 297/298.

Die Zinsen haben sich 2026 mehrfach verändert und werden das weiter tun. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Zahlen aus Ratgebern, sondern lassen Sie sich die aktuellen Konditionen von Ihrer Bank nennen. Ein Standard, der nur wegen eines Zinssatzes gewählt wird, der zum Zeitpunkt der Zusage schon nicht mehr gilt, ist eine schlechte Grundlage.

Welcher Standard für Ihr Projekt passt, erklären wir im Vergleich von Passivhaus, Niedrigenergiehaus und KfW-Effizienzhaus.

Baufirmen finden: In unserem Verzeichnis finden Sie Unternehmen mit Erfahrung im Bau von KfW-Effizienzhäusern.

Quellen (Stand: 11. September 2026)